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Die Arbeitsvertragliche Richtlinie (AVR) der Diakonie

Die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie (AVR) regeln die Arbeitsbedingungen für Mitarbeitende in diakonischen Einrichtungen. Sie bilden das Gegenstück zu Tarifverträgen und werden innerhalb der Dienstgemeinschaft der Diakonie verbindlich vereinbart. Hier finden Sie die aktuelle AVR sowie den Lohnrechner.

 

Die AVR legen unter anderem fest:

  • Vergütung und Eingruppierung
  • Arbeitszeiten und Urlaub
  • Zuschläge, Sonderzahlungen und Jahressonderleistungen
  • Regelungen zu Krankheit, Fortbildung und Altersvorsorge

Ziel der AVR ist es, faire, transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen zu schaffen, im Einklang mit dem diakonischen Selbstverständnis von Wertschätzung, Verantwortung und sozialer Gerechtigkeit.