Das Projekt "GegenWind" besteht seit über 20 Jahren aus erfahrenen und engagierten Mitarbeitenden, das Jugendliche und Heranwachsende des Altkreises Delitzsch, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, bei der Bewältigung ihrer Lebensschwierigkeiten unterstützt.
Wir sehen uns als ein ganzheitliches Projekt, das in erster Linie intervenierend aber auch primär und sekundär präventiv wirksam sein möchte. Unsere Angebote sind an die individuellen Bedürfnisse unserer Adressat:innen angepasst. Wir beraten, begleiten und unterstützen in einem geschützten Rahmen.
E-Mail: [email protected]
Täter-Opfer-Ausgleich und Betreuungsweisung:
Frau Yvonne Eichler: 01525-89 70 110
Sozialer Trainingskurs:
Frau Diana Hein: 0173-72 33 818
Adresse und Lage:
Nikolaiplatz 4, 04838 Eilenburg
Zentrum, in der Nähe vom Markt, ca. 10 min Fußweg vom Bahnhof entfernt
Sprechzeiten und Termine nach Vereinbarung
Telefonnummer für allgemeine Anfragen:
Zur Sicherung unserer qualifizierten Arbeit sind wir Mitglied in der LAG "ASA - Ambulante sozialpädagogische Angebote der Jugendgerichtshilfe" Sachsen sowie in der sächsischen Landesarbeitsgemeinschaft “Täter-Opfer-Ausgleich”. Die LAGs sind professionelle Netzwerke zum Fachaustausch von verschiedenen sachsenweiten Trägern, die Angebote für strafrechtlich in Erscheinung getretene Jugendliche und Heranwachsende gestalten.
sind ambulante, sozialpädagogisch ausgerichtete Maßnahmen im Gruppensetting in enger Zusammenarbeit mit Kampsport-/ Gewaltpräventionstrainern und Erlebnispädagogen…
…für:
straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende, die durch jugendrichterliche Entscheidung gemäß § 10 Abs.1 Satz 3 Nr. 6 JGG angeordnet wird.
Eine freiwillige Anmeldung zu einem Kurs ist ebenfalls möglich, um Straftaten vorzubeugen. Eine freiwillige eigenverantwortliche Teilnahme kann ebenso Einfluss auf das Strafmaß bei möglichen Strafverfahren nehmen.
…mit folgendem Ablauf:
Der Kurs ist ein Intensivkurs mit einer festen Gruppe, der ein ½ Jahr nicht übersteigt. Ein Einstieg zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht möglich.
…der Kurs umfasst:
…mit den Inhalten:
ist eine ambulante Maßnahme, die eine außergerichtliche Konfliktschlichtung nach § 45, § 47 und § 10 JGG darstellt.
Die Grundidee des Täter-Opfer-Ausgleichs ist es, dem Beschuldigten und dem Geschädigten die Gelegenheit zu geben, den Konflikt im Beisein eines neutralen Vermittlers zu klären und den ggf. verursachten Schaden auszugleichen. Die Vorgespräche werden mit beiden Seiten getrennt durchgeführt, mit dem Ziel, eine Begegnung zwischen Beschuldigten und Geschädigten herbeizuführen. Haben sich beide Seiten für ein Ausgleichsgespräch entschieden, bietet die Vermittlungsstelle die Möglichkeit, das Tatgeschehen aufzuarbeiten und den Konflikt beizulegen. Über die Form der Wiedergutmachung/Schadensregulierung entscheiden die Beteiligten selbst. Das Ergebnis des Ausgleichsgespräches wird bei Bedarf schriftlich in einer Vereinbarung festgehalten.
Ein TOA ist möglich, wenn:
Vorteile des TOA sind:
… für den Geschädigten
… für den Beschuldigten
ist ein ambulantes sozialpädagogisches Angebot, das durch eine Fachkraft in Form einer Einzelbetreuung und -begleitung umgesetzt wird, in enger Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe und dem Jugendgericht…
…für:
straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis 21 Jahren zum Tatzeitpunkt, die durch jugendrichterliche Entscheidung gemäß § 10 JGG angeordnet wird.
…mit den Zielen:
…Umsetzung:
…mit den Inhalten:
ist ein ambulantes sozialpädagogisches Angebot, das durch eine Fachkraft in Form einer Einzelbetreuung und -begleitung umgesetzt wird, in enger Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe/ dem Jugendgericht, der Jugendstrafanstalt, der Bewährungshilfe u.a. …
…für:
jugendliche Straftäter und Heranwachsende ab 16 Jahre aus dem Landkreis Nordsachsen, die in einer Jugendstrafanstalt ihre Haftstrafe verbüßen und nach der Entlassung wieder im Landkreis oder Umgebung ansässig werden wollen.
…mit den Zielen:
…Umsetzung:
Individuell je nach Problemlage des Hilfesuchenden
…mit den Inhalten:
ist eine Kurzintervention im Gruppensetting. Der Kurs ist eine spezielle Erziehungsmaßregel nach einer richterlichen Weisung nach §10 JGG…
…für:
…mit den Zielen:
…Umsetzung:
ist eine Erziehungsmaßregel in Form einer richterlichen Weisung nach dem §10 JGG, eine Kurzintervention im Gruppensetting…
…für:
…mit den Zielen:
…Umsetzung: