Projekt "GegenWind"

Das Projekt "GegenWind" besteht seit über 20 Jahren aus erfahrenen und engagierten Mitarbeitenden, das Jugendliche und Heranwachsende des Altkreises Delitzsch, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, bei der Bewältigung ihrer Lebensschwierigkeiten unterstützt.

Wir sehen uns als ein ganzheitliches Projekt, das in erster Linie intervenierend aber auch primär und sekundär präventiv wirksam sein möchte. Unsere Angebote sind an die individuellen Bedürfnisse unserer Adressat:innen angepasst. Wir beraten, begleiten und unterstützen in einem geschützten Rahmen.

Ansprechpartner:innen

Täter-Opfer-Ausgleich und Betreuungsweisung:

Frau Yvonne Eichler: 01525-89 70 110

Sozialer Trainingskurs:

Frau Diana Hein: 0173-72 33 818 

 

Adresse und Lage:

Nikolaiplatz 4, 04838 Eilenburg

Zentrum, in der Nähe vom Markt, ca. 10 min Fußweg vom Bahnhof entfernt

 

Sprechzeiten und Termine nach Vereinbarung

Telefonnummer für allgemeine Anfragen:


Zur Sicherung unserer qualifizierten Arbeit sind wir Mitglied in der LAG "ASA - Ambulante sozialpädagogische Angebote der Jugendgerichtshilfe" Sachsen sowie in der sächsischen Landesarbeitsgemeinschaft “Täter-Opfer-Ausgleich”. Die LAGs sind professionelle Netzwerke zum Fachaustausch von verschiedenen sachsenweiten Trägern, die Angebote für strafrechtlich in Erscheinung getretene Jugendliche und Heranwachsende gestalten.

Angebote

Sozialer Trainingskurs und das Anti-Gewalt-Training

sind ambulante, sozialpädagogisch ausgerichtete Maßnahmen im Gruppensetting in enger Zusammenarbeit mit Kampsport-/ Gewaltpräventionstrainern und Erlebnispädagogen… 

 

…für: 

 straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende, die durch jugendrichterliche Entscheidung gemäß § 10 Abs.1 Satz 3 Nr. 6 JGG angeordnet wird. 

 Eine freiwillige Anmeldung zu einem Kurs ist ebenfalls möglich, um Straftaten vorzubeugen. Eine freiwillige eigenverantwortliche Teilnahme kann ebenso Einfluss auf das Strafmaß bei möglichen Strafverfahren nehmen. 

 

…mit folgendem Ablauf: 

 Der Kurs ist ein Intensivkurs mit einer festen Gruppe, der ein ½ Jahr nicht übersteigt. Ein Einstieg zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht möglich. 

 

…der Kurs umfasst: 

  •  ca. 10 Treffen á 3-5 Stunden 
  •  ein Intensivwochenende 
  •  ein Erstgespräch vor Kursbeginn mit Klärung der Ziele und Schwerpunkte 
  •  ein Abschlussgespräch zum Kursende zur Überprüfung der eigenen Zielsetzung 

 

…mit den Inhalten: 

  •  Kommunikation und ihre Missverständnisse 
  •  Konstruktiver Umgang mit Konflikten - Konfliktbewältigung 
  •  Umgang mit Aggressionen und Wut 
  •  Ursachen und Auslöser von Aggressionen 
  •  Provokation, Deeskalation und Gewaltvermeidung 
  •  Straffälligkeit und Straftataufarbeitung 
  •  Auseinandersetzung mit Tat und Tatfolgen 
  •  Zusammenarbeit im Team - Kooperation 
  •  Selbst- und Fremdwahrnehmung 
  •  Soziales Umfeld - Familie und Freunde 
  •  Lebensplanung und -ziele 

Täter-Opfer-Ausgleich

 

ist eine ambulante Maßnahme, die eine außergerichtliche Konfliktschlichtung nach § 45, § 47 und § 10 JGG darstellt.  

 

Die Grundidee des Täter-Opfer-Ausgleichs ist es, dem Beschuldigten und dem Geschädigten die Gelegenheit zu geben, den Konflikt im Beisein eines neutralen Vermittlers zu klären und den ggf. verursachten Schaden auszugleichen. Die Vorgespräche werden mit beiden Seiten getrennt durchgeführt, mit dem Ziel, eine Begegnung zwischen Beschuldigten und Geschädigten herbeizuführen. Haben sich beide Seiten für ein Ausgleichsgespräch entschieden, bietet die Vermittlungsstelle die Möglichkeit, das Tatgeschehen aufzuarbeiten und den Konflikt beizulegen. Über die Form der Wiedergutmachung/Schadensregulierung entscheiden die Beteiligten selbst. Das Ergebnis des Ausgleichsgespräches wird bei Bedarf schriftlich in einer Vereinbarung festgehalten. 

 

Ein TOA ist möglich, wenn: 

  • eine Person geschädigt ist. 
  • ein Geständnis des Beschuldigten vorliegt bzw. sich ein klarer Sachverhalt ergibt. 
  • keine Bagatellstraftat vorliegt. 
  • beide Seiten dazu bereit sind. 
  • das Gericht oder die Staatsanwaltschaft (StA) einem Ausgleich zustimmt. 

Vorteile des TOA sind: 

 

… für den Geschädigten 

  • rasche und unbürokratische Schadenswiedergutmachung 
  • Abbau von Ängsten 
  • Beendigung des Konflikts 
  • Wiederherstellung des friedlichen und normalen Umgangs 

 

… für den Beschuldigten 

  • evtl. Vermeidung eines Strafverfahrens 
  • direkte und persönliche Entschuldigung 
  • aktive Schadenswiedergutmachung 
  • Erkennen der Ursachen, die zur Straftat führten 

Die Betreuungsweisung

ist ein ambulantes sozialpädagogisches Angebot, das durch eine Fachkraft in Form einer Einzelbetreuung und -begleitung umgesetzt wird, in enger Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe und dem Jugendgericht… 

 

…für: 

straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis 21 Jahren zum Tatzeitpunkt, die durch jugendrichterliche Entscheidung gemäß § 10 JGG angeordnet wird. 

 

…mit den Zielen: 

  • Hilfe in der besonderen Lebenssituation des Betroffenen 
  • Bewältigung der Problemlagen in einfachen und kleinen Schritten 
  • Begleitung in meist kritischen Situationen 
  • Aufarbeitung von Unzulänglichkeiten 
  • Einhaltung von Regeln und Achtung von Gesetzen 

…Umsetzung: 

  • Individuell je nach Problemlage des Hilfesuchenden 
  • Im Zeitraum von 6 bis 12 Monate (eine Kurzintervention zur Lösung eines dringlichen Problems kann in Absprache mit der JGH/ Gericht erfolgen) 
  • Erstellung eines Betreuungsplanes mit dem Betroffenen 
  • Regelmäßige Kontakte zur Umsetzung des Betreuungsplanes 

…mit den Inhalten: 

  • Auseinandersetzung mit delinquentem Verhalten 
  • Förderung der Persönlichkeitsentwicklung/ des Sozialverhaltens 
  • Förderung der schulischen/ beruflichen Entwicklung 
  • Förderung der Verselbständigung und Alltagsbewältigung 
  • Förderung einer positiven Freizeitgestaltung 

Die Haftentlassungsbegleitung

ist ein ambulantes sozialpädagogisches Angebot, das durch eine Fachkraft in Form einer Einzelbetreuung und -begleitung umgesetzt wird, in enger Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe/ dem Jugendgericht, der Jugendstrafanstalt, der Bewährungshilfe u.a. … 

 

…für: 

jugendliche Straftäter und Heranwachsende ab 16 Jahre aus dem Landkreis Nordsachsen, die in einer Jugendstrafanstalt ihre Haftstrafe verbüßen und nach der Entlassung wieder im Landkreis oder Umgebung ansässig werden wollen. 

 

…mit den Zielen: 

  • Hilfe zur Wiedereingliederung 
  • Hilfe in der besonderen Lebenssituation des Betroffenen 
  • Bewältigung der Problemlagen in einfachen und kleinen Schritten 
  • Begleitung in meist kritischen Situationen 
  • Aufarbeitung von Unzulänglichkeiten 
  • Einhaltung von Regeln und Achtung von Gesetzen 

 

…Umsetzung: 

Individuell je nach Problemlage des Hilfesuchenden 

  • Im Zeitraum von 6 bis 12 Monaten (Kontaktaufnahme bereits 3-4 Monate vor Haftentlassung) 
  • Erstellung eines Entlassungsplanes und einer Zielvereinbarung mit dem Betroffenen 
  • Regelmäßige Kontakte zur Umsetzung der Zielvereinbarung 

 

…mit den Inhalten: 

  • Förderung der Verselbständigung und Alltagsbewältigung (u.a. Begleitung bei Ämtern, Wohnungssuche) 
  • Förderung der schulischen/ beruflichen Entwicklung (u.a. Unterstützung bei Bewerbungen, Begleitung zu Bewerbungsgesprächen) 
  • Förderung der Persönlichkeitsentwicklung/ des Sozialverhaltens (u.a. Gesprächsvermittlung zwischen Familienmitgliedern und anderen Einrichtungen) 
  • Auseinandersetzung mit delinquentem Verhalten 
  • Förderung einer positiven Freizeitgestaltung 

Anti-Diebstahl-Kurs

ist eine Kurzintervention im Gruppensetting. Der Kurs ist eine spezielle Erziehungsmaßregel nach einer richterlichen Weisung nach §10 JGG… 

 

…für: 

  • jugendliche Ersttäter 
  • einfache Wiederholungstäter 
  • freiwillige Teilnehmende zur Vorbeugung von Straftaten 
  • im Alter von 14 bis 21 Jahre bei Diebstahl, Sachbeschädigung oder Einbruch 

 

…mit den Zielen: 

  • Bewusstmachung der Handlungsfolgen 
  • Reflexion zu der Straftat 
  • Aufzeigen von alternativen Verhaltensweisen 
  • Aufzeigen des gesellschaftlichen Ausmaßes von Straftaten 
  • Stärkung des Selbstbewusstseins 
  • Vorbeugen weiterer Straftaten 

 

…Umsetzung: 

  • 2-3 Treffen á 3-5 Stunden 

Erzieherischer Verkehrskurs/-unterricht

ist eine Erziehungsmaßregel in Form einer richterlichen Weisung nach dem §10 JGG, eine Kurzintervention im Gruppensetting… 

 

…für: 

  • strafrechtlich verkehrsauffällige jugendliche Ersttäter 
  • einfache Wiederholungstäter 
  • freiwillige Teilnehmende zur Vorbeugung von Straftaten 
  • im Alter von 14 bis 21 Jahre bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit am Steuer, Fahren ohne Führerschein, Verstoß gegen das BtmG u.ä. 

 

…mit den Zielen: 

  • Bewusstmachung von Handlungsfolgen 
  • Einstellungs- und Verhaltensänderung 
  • Erkennen von Unfallursachen und Unfallfolgen für Verursacher und Geschädigten 
  • Reflexion zur Straftat 
  • Vorbeugen weiterer Straftaten 
  • Auseinandersetzung mit Verkehrsstrafrecht 
  • Auseinandersetzung mit eigener Persönlichkeit, u.a. auch zum Thema illegale Drogen und Alkohol 

 

…Umsetzung: 

  • 2-3 Treffen á 3-5 Stunden